BeamtenkrankenversicherungPrivate Krankenversicherung für Beamte |
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Beihilfeberechtigte und Private Krankenversicherung
Beamte erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Beihilfe zu
den Krankheitskosten. Diese Beihilfe deckt 50% der Aufwendungen
für den Berechtigten, 70 % für den Ehegatten des Berechtigten
und 80% für seine Kinder.
Auch Richter, Beamtenanwärter, Beamten im Ruhestand und die Hinterbliebenen dieser Berufsstände sind Beihilfeberechtig und können somit eine private Krankenversicherung abschließen. Eine private Krankenversicherung für Beamte oder Beihilfeberechtigte bietet auf sie abgestimmte Tarife zu günstigen Beiträgen. Bei der Berechnung von Beiträgen der privaten Krankenversicherung für Beamte (PKV) wird nicht das Einkommen des Beamten berücksichtigt sondern das Alter, Geschlecht und der Gesundheitszustand der beihilfeberechtigten Person. Die Krankenversicherung wird genau auf Wünsche und Ansprüche des Beamten zugeschnitten. Beamten erhalten keinen Arbeitgeberanteil. Somit müssen sie die Krankenversicherungsbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung aus ihrer Beihilfe finanzieren. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wäre für Sie der Höchstbeitrag fällig und somit keine günstige Möglichkeit für einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. Als Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung können Beamte auch eine Zusatzkrankenversicherung abschließen. Es ist jedoch empfehlenswert genau zu prüfen, ob der Abschluss einer privaten Krankenvollversicherung nicht die günstigere Alternativer ist. Unser kostenloses und unabhängiges Versicherungsvergleich zur Privaten Krankenversicherung für Beamte zeigt Ihnen, wer der richtige Partner für Sie ist. |
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