Beamtenkrankenversicherung - Allgemeine Informationen zur Privaten Krankenversicherung (PKV)

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Private Krankenversicherung - Allgemeine Informationen

Um in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können, müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
  • Arbeitnehmer müssen über ein monatliches Bruttoeinkommen verfügen, das über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Derzeit liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 4.012,5 €/ Monat, wobei sich die Versicherungspflichtgrenze auf das gesamte Jahresgehalt bezieht und somit die Bedingung bei 13 Monatsgehältern schon ab 3.703,85 € / Monat erfüllt ist (Stand 2008)
  • Beamte (nur ein Teil der entstehenden Kosten muss durch eine private Krankenversicherung gedeckt werden, der Großteil ist bereits durch die Beihilfe des Dienstherrn abgedeckt)
  • Selbstständige und Freiberufler ohne Berücksichtigung ihres Einkommens
Bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden. Ausnahme sind Minderjährige, die von den Sorgeberechtigten versichert werden müssen, hier erhöht sich durch jedes zusätzliche Mitglied der Versicherungsbeitrag entsprechend. Dabei erfolgt die Beitragseinstufung für die gewünschte Versicherungsstufe individuell aufgrund von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Grundsätzlich gilt: Der Beitrag fällt umso geringer aus, je jünger ( und gesünder) der Versicherungsnehmer ist. Auf Grund der durchschnittlich längeren Lebenserwartung sowie der i.d.R. höheren Anzahl der Arztkonsultationen, müssen Frauen im Vergleich zu Männern höhere Beiträge zahlen.

Die Behandlungskosten werden üblicherweise vom Versicherten im Voraus bezahlt und dann von der Versicherung zurückerstattet, dasselbe gilt auch für Medikamente. Lediglich höhere Beträge können direkt bei der privaten Krankenversicherung (PKV) eingereicht werden.

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